Kündigung der Krankenkasse

Was ich bisher nicht wusste, mich darüber aber eben von der netten Dame der DAK aufklären ließ:  wenn ich durch meinen Arbeitgeber abgemeldet werde, endet meine Mitgliedschaft in der Krankenkasse per Gesetz automatisch. Nach meinem Auslandsaufenthalt kann ich mich einfach wieder anmelden, die drei Jahre im dänischen Gesundheitssystem werden dann anerkannt.

Arbeitet man allerdings eine längere Zeit ußerhalb der EU,  so  muss hier eine Anwartschaftsversicherung (etwa 30 € monatl.) abgeschlossen werden damit die Ansprüche nicht verfallen.

Etwas anders verhält es sich mit der Pflegeversicherung: dort bleiben die Ansprüche erhalten wenn man innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat. Es wird empfohlen sich das Geld bei so einem kurzen Auslandaufenthalt einfach zu sparen.

Ich freue mich einfach, dass ich mich mit einer Kündigung weniger befassen muss.